Amtliche Bekanntmachungen
Als weiteren Service finden Sie an dieser Stelle alle durch Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen der Gemeinde Murr. Dies erfolgt zusätzlich zum Amtsblatt, dem "Nachrichtenblatt der Gemeinde Murr". Die Bekanntmachungen erreichen Sie über den entsprechenden Link jeweils als PDF-Datei. (Eine Aufstellung der Regelungen des Ortsrechts finden Sie hier auf der Seite Rathaus, Verwaltung - Ortsrecht.)
Wichtig: Maßgebend ist in allen Fällen jedoch die Veröffentlichung im Amtsblatt oder bei öffentlicher Auslegung von Unterlagen die zur Einsicht ausgelegten Original-Unterlagen
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Langes Feld V – Erweiterung, 1. Bauabschnitt“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Langes Feld V – Erweiterung, 1. Bauabschnitt“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen (Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 194,21 KB, 25.06.2026)).
Der Plan wird begrenzt:
- im Norden durch Feldweg Flst. 1319 (Verlängerung Tannenweg)
- im Osten durch das Grundstück Flst. 1261/1, einer Teilfläche von Flst.-Nr. 1260/1 und Flst.-Nr. 1271/1
- im Süden durch die südliche Grenze des Grundstücks Flst.-Nr. 1270/6
- im Westen durch den Feldweg Flst. 1255 und durch den Burgweg
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 11.07.2024.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Lageplan (PDF-Dokument, 902,38 KB, 25.06.2026) und Festsetzungen (PDF-Dokument, 1,31 MB, 25.06.2026)) wird mit Begründung (PDF-Dokument, 1,51 MB, 25.06.2026) und Umweltbericht hier bis zum 7. August 2026 veröffentlicht.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist vom 6. Juli 2026 bis einschließlich 7. August 2026 werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Murr im Bürger- und Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr, im 1. OG (Foyer) während der üblichen Dienstzeiten (Mo-Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 – 16.30 und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende arten- und umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht (PDF-Dokument, 3,68 MB, 25.06.2026) mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Büro GöG, Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Stuttgart, vom 02.03.2026 / 17.06.2026 mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Arten- und Lebensgemeinschaften / Biotoptypen), Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft und Klimawandel, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
- Natur- und artenschutzrechtliche Einschätzung (PDF-Dokument, 2,18 MB, 25.06.2026), Büro GöG, Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Stuttgart, vom 30.11.2018 mit Erfassung potenzieller Habitate nach Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie geschützter Arten. Es wurde eine Biotop- und Habitatpotenzialanalyse sowie eine Einschätzung der naturschutzrechtlichen Kompensierbarkeit des Eingriffs bzw. der Anforderungen an die Bewältigung von Artenschutzkonflikten durchgeführt. Die ausgewählten relevanten Arten Vögel, holzbewohnenden Käfer, Falterarten und Säugetiere wurden geprüft, ob die Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) bzw. die Artikel 12 und 13 FFH-Richtlinie bzw. Artikel 5 V-RL eintreten. Es wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, artspezifische Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung von Beeinträchtigungen sowie Schutzmaßnahmen während des Baus gemäß § 19 BNatschG dargestellt.
- Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (PDF-Dokument, 2,74 MB, 25.06.2026), vom Dezember 2021. Zur Konfliktlösung im Sinne einer Vermeidung von Verbotstatbeständen sowie zum Ausgleich von Lebensstättenverlusten ist vorgesehen, die angetroffenen Kammmolche aus dem Bestandsteich mittelfristig weitestgehend vollständig in die Ersatzgewässer in der Riedbachaue umzusiedeln.
- Artenschutzrechtliche Ausnahme (PDF-Dokument, 335,15 KB, 25.06.2026) zum Fangen und zur Verbringung von Kammmolchen vom 02.02.2022, Regierungspräsdium Stuttgart.
- Monitoringbericht (PDF-Dokument, 1,84 MB, 25.06.2026) für das Jahr 2025 vom April 2026, Büro GöG, Gruppe für ökologische Gutachten GmbH. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang des Ersatzhabitates für den Kammmolch wurden geprüft.
- Gutachten 12556-01 Schallimmissionsprognose (PDF-Dokument, 3,30 MB, 25.06.2026), Büro Kurz + Fischer GmbH, vom 25.02.2026. Die zu erwartenden schalltechnischen Auswirkungen des Bebauungsplangebietes an der umliegenden schützenswerten Bebauung wurde ermittelt und aus schallimmissionstechnischer Sicht bewertet. Die Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr wurden ermittelt und anhand der DIN 18005 bewertet.
Betrachtung der Geräuscheinwirkungen durch Anlagenlärm vorhandener Gewerbegebiete bzw. -betriebe und Bewertung anhand der DIN 18005 i. V. m. der TA-Lärm.
Durchführung einer Geräuschkontingentierung nach DIN 45961 zur Festlegung der maximal zulässigen Schallabstrahlung der geplanten Gewerbegebietsflächen, die im Bebauungsplan als Immissionskontingente planungsrechtlich festgesetzt werden sollen.
Ermittlung der Auswirkung der Planung durch Erhöhung der Verkehrslärmimmission aufgrund des zusätzlichen Verkehrs an den vorhandenen schützenswerten Gebäuden im Umfeld des Plangebiets und Bewertung anhand der Pegeldifferenzen im Zusammenhang mit den Orientierungswerten der DIN 18005.
Die Maßnahmen für die weitere Planung werden dargestellt. - Baugrundgutachten Nr. B0522/3131 (PDF-Dokument, 2,01 MB, 25.06.2026), Ingenieurbüro Geotechnik Südwest, vom 05.05.2022. Darstellung und Beurteilung der Baugrundverhältnisse. Erkundung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse für die Erschließung des Baugebietes.
- Folgende Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange (PDF-Dokument, 454,85 KB, 25.06.2026) liegen vor:
- Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.05.2026 mit Stellungnahme zu der vorliegenden artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung.
- Landratsamt Ludwigsburg vom 13.05.2026 mit Stellungnahme zur Beurteilung der Schallimmissionen, Beauflagung eines weiteren Monitorings, Ergänzungen im Textteil bezüglich dem Antreffen von Grundwasserzugangsstellen und Regelungen zum Bodenschutz.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektrisch an die E-Mail Adresse: hauptamt(@)gemeinde-murr.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Murr, den 26. Juni 2026
gez.
Bartzsch
Bürgermeister
Bebauungsplan Quartier „Hinter dem Alten Rathaus“ mit örtlichen Bauvorschriften Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat hat am 23.06.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Quartier „Hinter dem Alten Rathaus“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen (Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 301,22 KB, 25.06.2026)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Kartenausschnitt und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Grundstücke Hindenburgstraße 37, Kirchgasse 6/1, die Kirchgasse
- im Osten durch das Grundstück Murrgässle 16
- im Süden durch die Grundstücke Kirchgasse 14, Kirchgasse 16, Murrgässle 11, Murrgässle 7, Murrgässle 3, 5 und 9, Mittleres Gässle 1, Flst.-Nr. 134, Mittleres Gässle, Mittleres Gässle 5, 7 und 9
- im Nordwesten durch die nordwestliche Grenze der Hindenburgstraße
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll das Gebiet im Sinne eines urbanen Gebiets entwickelt werden. Die Entwicklung entsprechend der städtebaulichen Konzeption für das Quartier „Hinter dem Alten Rathaus“ soll sichergestellt werden. Mit der Ausrichtung als urbanes Gebiet soll eine stabile und zukunftssichere Ortsstruktur mit Optionen für gebietsbezogene, soziale Einrichtungen und Betreuungsstützpunkte sowie ergänzende Nutzungen gesichert werden. Ein wichtiger Baustein stellt das Alte Rathaus, ergänzt durch einen eingeschossigen Anbau, mit seinem Nutzungsangebot an öffentlichen Einrichtungen und ergänzenden Wohnungen dar.
Zum Fluss Murr orientiert liegt der Schwerpunkt auf Wohnnutzung.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Begründung zum Aufstellungsbeschluss (PDF-Dokument, 88,79 KB, 25.06.2026) (Ziele und Zwecke der Planung) ist hier einsehbar.
Murr, den 26. Juni 2026
gez.
Bartzsch
Bürgermeister
Ausschreibungen
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