Amtliche Bekanntmachungen
Als weiteren Service finden Sie an dieser Stelle alle durch Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen der Gemeinde Murr. Dies erfolgt zusätzlich zum Amtsblatt, dem "Nachrichtenblatt der Gemeinde Murr". Die Bekanntmachungen erreichen Sie über den entsprechenden Link jeweils als PDF-Datei. (Eine Aufstellung der Regelungen des Ortsrechts finden Sie hier auf der Seite Rathaus, Verwaltung - Ortsrecht.)
Wichtig: Maßgebend ist in allen Fällen jedoch die Veröffentlichung im Amtsblatt oder bei öffentlicher Auslegung von Unterlagen die zur Einsicht ausgelegten Original-Unterlagen.
Einzelne Bekanntmachungen:
Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung
Der Gemeinderat der Gemeinde Murr hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 den Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) verabschiedet. Damit setzt Murr gemeinsam mit den Konvoi-Gemeinden Oberstenfeld und Großbottwar einen wichtigen Meilenstein für die kommunale Wärmeplanung. Bereits 2024 hatten die drei Kommunen den Prozess im Rahmen einer Landesförderung als Konvoi gestartet. In einem zweijährigen Verfahren erarbeitete das Ingenieurbüro RBS wave GmbH für jede Gemeinde einen eigenen Wärmeplan.
Nach Beratung der Ergebnisse wurden sechs zentrale Maßnahmen ausgewählt und im Oktober 2025 in einer Entwurfsfassung vom Gemeinderat beschlossen. Diese lag anschließend öffentlich aus. Mit der am 16.12.2025 erfolgten endgültigen Beschlussfassung wurde der Weg für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen freigemacht.
Der Bericht für Murr beinhaltet eine umfassende Bestands- und Potenzialanalyse, ein Zielszenario sowie eine Wärmeplanstrategie mit folgenden konkreten Maßnahmen:
1. Prüfung CO2- freies Quartier „Hinter dem Alten Rathaus“
2. Voruntersuchung Machbarkeitsstudie Wärmenetz
3. Untersuchung Wärmepotenziale Gebäudenetz Lindenschule und Anrainer
4. Untersuchung Abwasserwärmepotential Kanal und Kläranlage Zweckverband Häldenmühle
5. Prüfung industrielle Abwärme und Belegung PV-Dachflächen Gewerbe
6. Information der Bürgerschaft zur Energie-Wärmewende
Damit soll die Wärmewende vor Ort transparent, effizient und gemeinschaftlich gestaltet werden. Der Abschlussbericht kann hier (PDF-Dokument, 9,86 MB, 18.12.2025) eingesehen werden.
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2026 ist der 01.01.2026.
Die Meldebögen wurden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen).
Sollten Sie bis zum 01.01.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2026 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2026 einen Meldebogen.
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten
Meldepflichtige Tiere sind: !!!Achtung Änderung ab 2026!!!
Bienenvölker - Stichtag 01.05.2026 (unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein) Alle uns bekannten Bienenhalter werden rechtzeitig angeschrieben.
Nicht zu melden sind:
Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind u.a.:
Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse, Enten.
Wenn bis zu 25 Hühnerund/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2026 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter
www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag(@)tsk-bw.de, Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
hier (PDF-Dokument, 229,38 KB, 20.11.2025) als pdf herunterladen
Ausschreibungen
Hier finden Sie Informationen über aktuelle Ausschreibungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Murr.
- momentan sind keine Ausschreibungen verfügbar -



