Amtliche Bekanntmachungen
Als weiteren Service finden Sie an dieser Stelle alle durch Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen der Gemeinde Murr. Dies erfolgt zusätzlich zum Amtsblatt, dem "Nachrichtenblatt der Gemeinde Murr". Die Bekanntmachungen erreichen Sie über den entsprechenden Link jeweils als PDF-Datei. (Eine Aufstellung der Regelungen des Ortsrechts finden Sie hier auf der Seite Rathaus, Verwaltung - Ortsrecht.)
Wichtig: Maßgebend ist in allen Fällen jedoch die Veröffentlichung im Amtsblatt oder bei öffentlicher Auslegung von Unterlagen die zur Einsicht ausgelegten Original-Unterlagen.
Einzelne Bekanntmachungen:
Bebauungsplan „Langes Feld V – Erweiterung, 1. Bauabschnitt“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss, Änderung des Geltungsbereiches
Der Gemeinderat hat am 31.03.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Langes Feld V – Erweiterung, 1. Bauabschnitt“
mit Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen. Mit Beschluss vom 01.07.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, den Geltungsbereich um das Grundstück „Im Langen Feld 18“, Flst.-Nr. 1270/6 und einer Teilfläche von Grundstück „Burgweg 6“, Flst.-Nr. 1260/1 zu erweitern.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Kartenausschnitt hier (PDF-Dokument, 675,07 KB, 01.07.2025).
Der Bereich wird begrenzt
* im Norden durch Feldweg Flst.-Nr. 1319 (Verlängerung Tannenweg)
* im Osten durch das Grundstück Flst.-Nr. 1261/1, einer Teilfläche von Flst.-Nr. 1260/1 und Flst.-Nr. 1271/1
* im Süden durch die südliche Grenze des Grundstücks Flst.-Nr. 1270/6
* im Westen durch den Feldweg Flst.-Nr. 1255 und durch den „Burgweg“
Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Murr besteht ein dringender Bedarf an weiteren Gewerbegrundstücken. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Langes Feld V sowie die Möglichkeit, das Gebäude „Im Langen Feld 18“, Flst.-Nr. 1270/6 aufzustocken, geschaffen werden.
Murr, den 04.07.2025
gez.
Bartzsch
Bürgermeister
Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum, 4. Änderung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Veröffentlichung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat am 29.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum, 4. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Gebäude geschaffen werden. Mit der Umnutzung soll zum einen der örtliche Bedarf für die Einführung des Rechtsanspruchs auf ein ganztägiges Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter abgedeckt werden, zum anderen sollen weitere soziale Einrichtungen für die örtlichen Bedarfe, z. B. Wohnheimplätze für Auszubildende und Vereinsräume zur Verfügung gestellt werden. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, da aufgrund der Umnutzung bestehender Gebäude nicht mit artenschutzrechtlichen Verbotsbeständen zu rechnen ist.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde Murr unter der Internetadresse www.gemeinde-murr.de während der Dauer vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025 veröffentlicht. (Lageplan (PDF-Dokument, 818,66 KB, 01.07.2025), Textteil (PDF-Dokument, 503,64 KB, 01.07.2025), Begründung (PDF-Dokument, 241,53 KB, 01.07.2025))
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Murr während der üblichen Öffnungszeiten Montag-Freitag 8.30 – 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 – 16.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Mailadresse: rathaus(@)gemeinde-murr.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Murr abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.gemeinde-murr.de eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Murr, den 04. Juli 2025
gez. Bartzsch
Bürgermeister
Ausschreibungen
Hier finden Sie Informationen über aktuelle Ausschreibungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Murr.
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