Bodenrichtwerte zum 31.12.2020
Zur aktuellen Übersicht über die Bodenrichtwerte der Gemeinde Murr zum 31.12.2020 auf der Seite des "Gemeinsamen Gutachterausschusses Bottwartal und Umgebung" gelangen Sie hier.
Über diesen Link gelangen Sie zum Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württember (BORIS-BW) des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, wo nach Adressen und Flurstücken gezielt gesucht werden kann.
Bodenrichtwerte und Vergleichswerte 2018
I. Bodenrichtwerte für Grundstücke
Auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg finden Sie einen Viewer, auf dem bis auf Weiteres Bodenrichtwertinformationen der Landkreis-Kommunen zu finden sind. Dazu gelangen Sie über diesen Link.
Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen des Jahres 2017/2018 für unbebaute Grundstücke (insbesondere für baureifes Land) oder in anderer geeigneter Weise ermittelt, ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse. Es handelt sich dabei um durchschnittliche Bodenwerte für im Wesentlichen gleiche Nutzungsverhältnisse, ausgehend von einem sogenannten "Bodenrichtwertgrundstück" und seinen wertbeeinflussenden Merkmalen. Sie sind unter Berücksichtigung der Lage der grrundstücke in der Bodenrichtwertkarte 2018 dargestellt.
Bodenrichtwerte sind statistische Werte und sind nicht bindend.
Frühere "Bebauungsabschläge" bei bebauten Grundstücken gehen nun ggf. zu Lasten des Gebäudewerts. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in seinen wertbeeinflussenden Merkmalen, z. B. spezielle Lage, Grundstückszuschnitt, Nutzungsmöglichkeiten, Altlasten, Denkmalschutz usw. können Abweichungen vom Bodenrichtwert bewirken.
1. Wohnbaugrundstücke (Allgemeines Wohngebiet - WA)
Vorbemerkung:
Die nachstehenden Bodenrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete oder diesen zuzuordnende, unbeplante Ortsbereiche (WA, § 4 BauNVO) geben den statistisch ermittelten Durchschnitt und zugleich die Obergrenze wieder. Sie gelten sowohl für unbebaute als auch für bebaute Grundstücke. Das Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Vollgeschosse/Gebäudehöhen), das sich überwiegend bei max. zwei Vollgeschossen bewegt (ausgenommen Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen der 1970/80er Jahre) hat sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt bereits seit Jahren nicht auf die Höhe der Kaufpreise ausgewirkt. Beim baureifen Land wird als Bodenrichtwertgrundstück - entsprechend der festgesetzten oder möglichen Bauweise - ein Grundstück mit optimalem Zuschnitt und einer Fläche von ca. 150 - 450 m², GRZ 0,4, GFZ 0,8 und max. zwei Vollgeschossen zugrunde gelegt.
- Bauerwartungsland: 130 Euro/m²
- Rohbauland: 150 Euro/m²
- Baureifes Land (voll erschlossen): 490 Euro/m²
2. Gewerbe- und Mischgebiets-Grundstücke (Industrie-, Gewerbe-, Misch- und Dorfgebiet - GI, GE, MI und MD)
Vorbemerkung:Die nachstehenden Bodenrichtwerte für Industrie- und Gewerbegebiete (GI und GE, §§ 8 und 9 BauNVO) bzw. für Misch- und Dorfgebiete (MI und MD, §§ 5 und 6 BauNVO) oder diesen zuzuordnende, unbeplante Ortsbereiche geben den statistisch ermittelten Durchschnitt und zugleich - mit Ausnahme bei baureifem Land in Misch- und Dorfgebieten - die Obergrenze wieder. Sie gelten sowohl für unbebaute als auch für bebaute Grundstücke. Das Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, BMZ, Vollgeschosse/Gebäudehöhen), das sich überwiegend bei max. zwei Vollgeschossen bewegt, hat sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt bereits seit Jahren nicht auf die Höhe der Kaufpreise ausgewirkt. Beim baureifen Land wird als Bodenrichtwertgrundstück - entsprechend der festgesetzten oder möglichen Bauweise - ein Grundstück mit optimalem Zuschnitt und einer Fläche von ca. 1.500 - 2.000 m², GRZ 0,6 - 0,8, BMZ 6,0 und/oder max. zwei Vollgeschossen zugrunde gelegt.
Bauerwartungsland
- Industrie- und Gewerbegebiet: 30 Euro/m²
- Gewerbegebiet, eingeschränkt: 30 Euro/m²
- Misch- und Dorfgebiet: 60 Euro/m²
Rohbauland (nicht umgelegt und nicht erschlossen)
- Industrie- und Gewerbegebiet: 50 Euro/m²
- Gewerbegebiet, eingeschränkt: 50 Euro/m²
- Misch- und Dorfgebiet: 100 Euro/m²
Baureifes Land (voll erschlossen)
- Industrie- und Gewerbegebiet: 200 Euro/m²
- Gewerbegebiet, eingeschränkt: 250 Euro/m²
- Misch- und Dorfgebiet: 360 Euro/m²
3. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Vorbemerkung: Die nachstehenden Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich ( § 35 BauGB) geben den statistisch ermittelten Durchschnitt wieder. Bei Baumwiesen ist seit Jahren zu beobachten, dass größere Grundstücke (ab etwa 800 - 1.000 m²) tendenziell zu niedrigeren Preisen gehandelt werden.
Ackerland
- mittlere Bodengüte (Zustandsstufe 5) 2,00 Euro/m²
- gute bis sehr gute Bodengüte (Zustandsstufe 2 bis 4) 3,00 Euro/m²
Wiese (Grünland) 2,00 Euro/m²
Baumwiese 5,20 Euro/m²
Weinberg (im Ertrag) 8,00 Euro/m²
Laub- und Mischwald 3,50 Euro/m²
Feldgehölze, Auwälder 2,00 Euro/m²
II. Vergleichspreise 2018
1. Eigentumswohnungen
Vorbemerkung: Die nachstehenden Vergleichspreise wurden anhand einer ausreichenden Zahl von Kaufverträgen je m² Wohnfläche (einschließlich des Miteigentumsanteils am Grundstück) ermittelt. Bei der Vergleichswohnung liegt eine durchschnittliche Ausstattung bei gutem Unterhaltungszustand zugrunde, wobei andere Faktoren - wie zum Beispiel die sehr unterschiedlichen Wohnungsgrößen und -zuschnitte, Nutzungsrechte an Gartenteilen usw. - Abweichungen bedingen können.
Baujahr:
- bis 1970 1.000 Euro/m²
- 1971 - 1990 2.200 Euro/m²
- 1991 - 2000 2.800 Euro/m²
- 2001 - 2010 3.000 Euro/m²
- 2011 - 2016 3.800 Euro/m²
- 2017 - 2018 4.500 Euro/m²
2. Sonstige Grundstücksflächen
- Hofraumflächen (gemeinsam) 160 Euro/m²
- Garagen- oder Stellplatz 180 Euro/m²
- Tiefgaragen-Stellplatz 18.000 Euro/m²
- Straßen- und Wegfläche (innerorts) 80 Euro/m²
- Aussiedlerhof 25 Euro/m²