Gemeindewappen
Seit 1939 wird das Wappen der Gemeinde Murr in seiner heutigen Form geführt. Es zeigt im Schildhaupt eine schwarze Hirschstange auf goldenem Grund, darunter in geteiltem Schild heraldisch rechts in Gold einen roten Kelche, heraldisch links in Rot ein goldenes Jagdhorn mit grünem Band
Gemeindeflagge, Gemeindedienstflagge
Offiziell seit 1980 führt die Gemeinde Murr als Flagge die Farben "Rot-Gold". Gemeindedienstflagge ist die Flagge mit aufgesetztem Gemeindewappen; sie darf nur für öffentliche Gebäude und Schulen verwendet werden.
Gemeindelogo
Seit 1989 verwendet die Gemeinde Murr im amtlichen Schriftverkehr und Marketing ein Logo. Es fasst den Gemeindenamen, das Wappen und die Gemeindefarben zu einer Einheit zusammen. Im Jahr 2020 wurde das Logo neu gestaltet.
Verwendungsverbote
Das Wappen und das Logo genießen den gleichen rechtlichen Schutz wie der Name der Gemeinde oder der einer Person (§ 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB). Eine Verwendung durch Privatpersonen oder sonstige Dritte bedarf deshalb der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde, die für das Logo in keinem Fall erteilt wird. Die unbefugte Benutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet wird (§ 8 des Landesordnungswidrigkeitengesetzes - LOWiG). Die Gemeindeflagge (ohne Wappen) darf von jedermann geführt werden. Die Gemeindedienstflagge jedoch nur von der Gemeinde selbst. Die unbefugte Benutzung der Gemeindedienstflagge stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet wird (§ 8 des Landesordnungswidrigkeitengesetzes - LOWiG).