Tageskind anmelden
Als Kindertagespflegeperson sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, das Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung über den Neubeginn von Kindertagespflegeverhältnissen zu unterrichten. Mit diesem Formular können Sie Tageskinder bei der dort für Sie zuständigen pädagogischen Fachberatung anmelden.
Voraussetzungen
Sie sind Kindertagespflegeperson im Landkreis Ludwigsburg.
Verfahrensablauf
Sie können neue Tageskinder online oder schriftlich anmelden.
Fristen
Bitte schicken Sie das Formular vor Beginn der Eingewöhnung des neuen Tageskindes an die zuständige pädagogische Fachberatung im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung.
Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
-
Bezugsort
Landkreis Ludwigsburg
Sonstiges
-
Rechtsgrundlage
- 1 Abs. 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Kindertagespflege)
- 43 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erlaubnis zur Kindertagespflege)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege
- 23 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Förderung in Kindertagespflege)
- § 98 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erhebung über "Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege")
Vertiefende Informationen
www.tageseltern-lb.de
Freigabevermerk
07.08.2023

