Feinstaubplakette
Seit 1. März und 1. Juli 2008 sowie 1. Januar 2009 bestehen in den Umweltzonen mehrerer Städte und Gemeinden Fahrverbote für Altfahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. Ziel ist die Verringerung der Feinstaubbelastung. Ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone" signalisiert das feinstaubbedingte Fahrverbot für diese Fahrzeuge. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder über bestimmte Ausnahmegenehmigungen verfügen.
Die Plakette wird in drei verschiedenen Farben ausgegeben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden.
Eine Übersicht über die Städte und Gemeinden, die Umweltzonen einrichten, bietet der Internetauftritt des Umweltministeriums. Darüber hinaus finden Sie dort ausführliche Informationen zu Themen wie beispielsweise Fördermöglichkeiten für eine Partikelfilter-Nachrüstung, Ausnahmen vom Fahrverbot oder zu den verschiedenen Feinstaubplaketten.
Voraussetzungen
Alle Fahrzeuge, die die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen, erhalten eine entsprechende Plakette.
Sollte Ihr Fahrzeug in die "Schadstoffgruppe 1" (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden. Sie müssen Ihr Auto dann entweder nachrüsten oder dürfen nicht in den ausgeschilderten Umweltzonen fahren, sofern Sie nicht über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden kann.
Tipp: Das Umweltministerium hat dazu in seinem Onlineauftritt zum Thema "Luftreinhaltung, Umweltzonen und Fahrverbote" wichtige Informationen zum Download zusammengestellt. Dort finden Sie eine Liste, nach welchen Kriterien Plaketten ausgestellt werden und Erklärungen, wo Sie die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren ablesen können.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich an eine der zuständigen Stellen wenden und erhalten dort gegen Gebühr die für Ihr Fahrzeug vorgesehene Plakette.
Darüber hinaus stellen einige Stadt- und Landkreise, wie beispielsweise die Städte Stuttgart und Freiburg, Online-Dienste zur Verfügung, über die Sie eine Feinstaubplakette elektronisch bestellen können. Die Plakette wird per Post zugesandt. Die Bezahlung der anfallenden Kosten erfolgt in der Regel durch Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die genauen Regelungen können Sie den Internet-Angeboten entnehmen.
Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bei neueren Kfz)
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation fallen unterschiedlich hohe Gebühren beziehungsweise Kosten an (zwischen 5 und 11 Euro).
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
- die Zulassungsbehörde, dies ist
- für Landkreise: das Landratsamt
- anerkannte Stellen, die Abgasuntersuchungen (AU) durchführen dürfen (z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen)
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
kleine Test-Änderungen