Dienstleistungen: Gemeinde Murr

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Murr
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Murr. herbstliche Stimmung in den Weinbergen an der Honatskelter.
Murr. herbstliche Stimmung in den Weinbergen an der Honatskelter.
Murr. hebstliche Stimmung an der Murr.
Murr. herbstliche Stimmung in den Weinbergen an der Honatskelter.

Visum für Reisen ins Ausland beantragen

Ob Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt vom Recht des Einreisestaates ab.

Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt.

Hinweis: Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union kein Visum.

Voraussetzungen

Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise Folgendes nachweisen:

  • Zweck der Reise
  • Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes
  • Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland

Hinweis: Die genauen Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen daher nur die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes geben.

Verfahrensablauf

Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland

  • persönlich,
  • auf dem Postweg oder
  • in einigen Ländern auch über das Internet erledigen.

Der genaue Verfahrensablauf hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, wie Sie das Visum beantragen können.

Achtung: Besondere Antragsvoraussetzungen in manchen Ländern können einen erhöhten Aufwand für Sie bedeuten. Beispielsweise fordern manche Staaten die persönliche Anwesenheit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Einige Staaten verlangen zum Beispiel Fotos in einem bestimmten Format, welches in Deutschland unüblich und deshalb schwieriger zu erhalten ist.

Fristen

von Land zu Land unterschiedlich

Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei der Auslandsvertretung Ihres Reiselandes, bis wann Sie das Visum beantragen sollten (abhängig von der Bearbeitungszeit).

Unterlagen

in den meisten Fällen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (möglicherweise in mehreren Ausfertigungen)
  • ein oder mehrere aktuelle Passfotos
    Beachten Sie mögliche Formatvorgaben.
  • Reisepass
    Dieser muss in den meisten Fällen noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein.
  • Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen
  • Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, welche Unterlagen und Anträge Sie genau einreichen müssen und wo Sie Antragsformulare erhalten können.

Kosten

Über die Höhe der Bearbeitungsgebühren entscheidet der Einreisestaat. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie regelmäßig auf der Homepage der jeweils zuständigen Auslandsvertretung.

Bearbeitungsdauer

von Land zu Land unterschiedlich

Achtung: Wenn ein persönlicher Termin in der Auslandsvertretung nötig ist, kann dies eine Wartezeit von einigen Wochen bedeuten.

Tipp: Einige Länder bieten gegen Gebühr eine bevorzugte Antragsbearbeitung an, welche die Bearbeitung verkürzt.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland

Hinweis: Für Visaangelegenheiten sind innerhalb der Auslandsvertretungen die Konsularabteilungen zuständig. Viele Staaten unterhalten Konsulate und Generalkonsulate auch in Baden-Württemberg.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg