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Murr, Blumenwiese. Foto: Oliver Bürkle
ll- Remseck, Lula: Remseck-Aldingen, Ludwigsburger Steige, Lagerhaus Bauernhof Escher Bienenweide. Foto: Oliver Bürkle
Murr, Blumenwiese. Foto: Oliver Bürkle
ll- Remseck, Lula: Remseck-Aldingen, Ludwigsburger Steige, Lagerhaus Bauernhof Escher Bienenweide. Foto: Oliver Bürkle

Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen seit 2. Juli bis auf Weiteres verboten

icon.crdate10.07.2026

Viele oberirdische Gewässer im Landkreis Ludwigsburg haben derzeit Niedrigwasser.

Viele oberirdische Gewässer im Landkreis Ludwigsburg haben derzeit Niedrigwasser. Das Landratsamt Ludwigsburg hat sich daher entschlossen, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen seit 2. Juli 2026 bis auf Weiteres zu verbieten.

Da nach den Wetterprognosen in nächster Zeit nicht davon auszugehen ist, dass sich an der Niedrigwassersituation etwas ändern wird und örtliche Niederschläge teilweise nur einen kurzzeitigen Anstieg der Wasserabflüsse zur Folge haben, hat das Landratsamt Ludwigsburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet sämtliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Dies betrifft auch bestehende Wasserentnahme-Erlaubnisse, die befristet widerrufen werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstigen Wassernutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten. Das Wasserentnahmeverbot gilt nicht für die Bundeswasserstraße Neckar einschließlich deren Kraftwerkskanäle, da diese Gewässer ein größeres Einzugsgebiet und damit mehr Wasser haben. Der Gründelbach hat ab der Kläranlage Eglosheim ebenfalls ausreichend Wasser, so dass dieser bis zu seiner Mündung in den Altneckar vom Verbot ausgenommen ist. Der Mühlbachstausee hat eine ausreichende Grundwasserspeisung und unterliegt daher auch nicht dem Verbot. Für den Heiligenbergsee und den Hohenhaslacher See gelten lokalspezifische Regelungen.

Trotz Niedrigwasser bleiben weiterhin Wasserentnahmen für Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstige Wassernutzungsanlagen zulässig, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten.

Landrat appelliert, sich an Entnahmeverbot zum Schutz der Gewässer zu halten

Die Wassermenge in den oberirdischen Gewässern ist aktuell sehr gering. Dies wirkt sich negativ auf die Wassertemperaturen und auf die Sauerstoffversorgung und damit auch auf die Selbstreinigungskraft der Gewässer aus. Auch Gewässerabschnitte, die augenscheinlich noch einen höheren Wasserstand aufweisen, sind gefährdet. Für viele Tiere und Pflanzen, die auf den Lebensraum Gewässer angewiesen sind, ist diese Situation bedrohlich. Die Entnahme von Wasser aus den Gewässern verstärkt und beschleunigt diesen Vorgang.

Das Verbot soll dazu beitragen, dass sich die Gewässersituation möglichst nicht weiter verschlechtert und die Beibehaltung eines Mindestwasserabflusses zur Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Funktionen gewährleistet wird. Landrat Dietmar Allgaier appelliert an die Vernunft aller, das Entnahmeverbot zum Schutz der Gewässer einzuhalten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg unter der Rubrik amtliche Bekanntmachung eingesehen werden.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (https://niz.baden-wuerttemberg.de).