Bebauungsplan Quartier „Hinter dem Alten Rathaus“

icon.crdate26.06.2026
Der Gemeinderat hat am 23.06.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Quartier „Hinter dem Alten Rathaus“ aufzustellen.
Der Gemeinderat hat am 23.06.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Quartier „Hinter dem Alten Rathaus“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Grundstücke Hindenburgstraße 37, Kirchgasse 6/1, die Kirchgasse
- im Osten durch das Grundstück Murrgässle 16
- im Süden durch die Grundstücke Kirchgasse 14, Kirchgasse 16, Murrgässle 11, Murrgässle 7, Murrgässle 3, 5 und 9, Mittleres Gässle 1, Flst.-Nr. 134, Mittleres Gässle, Mittleres Gässle 5, 7 und 9
- im Nordwesten durch die nordwestliche Grenze der Hindenburgstraße
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll das Gebiet im Sinne eines urbanen Gebiets entwickelt werden. Die Entwicklung entsprechend der städtebaulichen Konzeption für das Quartier „Hinter dem Alten Rathaus“ soll sichergestellt werden. Mit der Ausrichtung als urbanes Gebiet soll eine stabile und zukunftssichere Ortsstruktur mit Optionen für gebietsbezogene, soziale Einrichtungen und Betreuungsstützpunkte sowie ergänzende Nutzungen gesichert werden. Ein wichtiger Baustein stellt das Alte Rathaus, ergänzt durch einen eingeschossigen Anbau, mit seinem Nutzungsangebot an öffentlichen Einrichtungen und ergänzenden Wohnungen dar.
Zum Fluss Murr orientiert liegt der Schwerpunkt auf Wohnnutzung.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Lageplan (PDF-Dokument, 655,45 KB, 25.06.2026) des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung samt der Begründung zum Aufstellungsbeschluss (PDF-Dokument, 88,79 KB, 25.06.2026) (Ziele und Zwecke der Planung) sind einsehbar.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist hier (PDF-Dokument, 301,22 KB, 25.06.2026)eingestellt.
Murr, den 26. Juni 2026
gez.
Bartzsch
Bürgermeister



