Gewerbesteuer - Verspätungszuschlag
Es häufen sich in letzter Zeit die schriftlichen Widersprüche an die Gemeinde bezüglich Verspätungszuschläge bei der Gewerbesteuer.
Hier eine kurze Erklärung zu dem Verspätungszuschlag:
Der Verspätungszuschlag hat nichts mit der Erstattung oder Zahlung der Gewerbesteuer zu tun. Der Verspätungszuschlag wird vom zuständigen Finanzamt festgelegt und nicht von der Gemeinde Murr. Wenn Sie dagegen Einspruch erheben möchten, müssen Sie das direkt bei dem zuständigen Finanzamt tun. Die Gemeinde bekommt zwar das Geld, hat aber keinerlei Einfluss darauf und kann den Einspruch auch nicht zurücknehmen.
Der Verspätungszuschlag dreht sich um die verspätete Abgabe der Steuererklärung oder keine Abgabe der Steuererklärung innerhalb der Abgabefrist. Pro Monat veranschlagt das Finanzamt 25 Euro.
Ansprechpartner zur Gewerbesteuer im Rathaus Murr: Frau Veigel, Tel. 07144 2699-46 oder per E-Mail: veigel(@)gemeinde-murr.de


