Neuigkeiten: Gemeinde Murr

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Frühling
Frühling

Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan "Langes Feld V - Erweiterung 1. Bauabschnitt"

icon.crdate27.03.2026

Bebauungsplan „Langes Feld V – Erweiterung, 1. Bauabschnitt“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Langes Feld V – Erweiterung, 1. Bauabschnitt“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat am 14.03.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Langes Feld V – Erweiterung, 1. BA“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufzustellenden örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Unterlagen im Internet einzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langes Feld V – Erweiterung, 1. BA“ mit örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Der Planbereich wird begrenzt:

  • im Norden durch Feldweg Flst. 1319 (Verlängerung Tannenweg)
  • im Osten durch das Grundstück Flst. 1261/1, einer Teilfläche von Flst.-Nr. 1260/1 und Flst.-Nr. 1271/1
  • im Süden durch die südliche Grenze des Grundstücks Flst.-Nr. 1270/6
  • im Westen durch den Feldweg Flst. 1255 und durch den Burgweg

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gebiets „Langes Feld V – Erweiterung, 1. Bauabschnitt“ geschaffen werden. Auf Grundlage des städtebaulichen Gesamtkonzeptes wurde der Vorentwurf ausgearbeitet. Es soll ein Gewerbegebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet entstehen.

Der Vorentwurf besteht aus dem Lageplan mit Textteil, gefertigt von Büro FPZ Stuttgart, vom 02.03.2026, sowie der Begründung vom 02.03.2026. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist ebenfalls der Vorentwurf des Umweltberichtes, Büro GÖG, Stuttgart, vom 02.03.2026. Die artenschutzrechtliche Prüfung vom April 2021, der Antrag auf eine artenschutzrechtliche Genehmigung nach § 34 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (Dezember 2021), der Monitoringbericht 2024 – Ausgleichsmaßnahme für den Kammmolch Büro GÖG (September 2024), die Erkundung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse für die Erschließung des Baugebietes „Langes Feld V“, Geotechnik Südwest Frey Marx GbR, Stand 05.05.2022 und die Schallimmissionsprognose, Büro Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, Stand 25.02.2026.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage in der Zeit vom

vom 07.04.2026 bis 11.05.2026

beim Bürgermeisteramt Murr, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr im Foyer des 1. OG während der üblichen Dienstzeiten (Mo-Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 – 16.30 und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) statt.

Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Murr, den 27. März 2026
gez.
Bartzsch
Bürgermeister