Aus dem Gemeinderat
Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Bartzsch trafen sich die Gemeinderäte zu der turnusmäßigen Sitzung am 21. Oktober 2025 im Ratssaal des Bürger- und Rathauses. Folgende Punkte wurden diskutiert und beschlossen:
Ortsbücherei Murr - Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung
Die Büchereileiterin Frau Kindermann informierte, dass die letzte Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung im Jahr 2010 erfolgte. Mittlerweile haben sich die Gegebenheiten, Ansprüche und auch das Verhalten der Ausleihenden verändert. Es wurde ein Leitbild entwickelt, das in die Benutzungsordnung aufgenommen werden soll. Es werde häufiger versäumt, ausgeliehene Artikel fristgerecht zurückzubringen, was wiederum der Allgemeinheit schadet, weil der tatsächliche Bestand augenscheinlich niedriger ist. Eine moderate Erhöhung der Verzugsgebühren wurde deshalb vorgeschlagen. Des Weiteren schlage man vor, das Alter für die Beantragung eines Leseausweises von 8 auf 6 Jahren zu senken und eine Regelung zur Haftung und Beschädigung von Medien aufzunehmen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Ortsbücherei Murr zum 1. November 2025 (siehe Bekanntmachungen).
Kommunale Wärmeplanung - Entwurfsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
Bürgermeister Bartzsch erörterte, dass man im Gemeinderat im Juni 2025 bereits über die Bestands- und Potenzialanalyse und das Zielszenario beraten habe. Dies wurde nun alles in den Entwurfsbericht eingearbeitet. Nun soll der Entwurf, ähnlich wie bei einem Bebauungsplan, beschlossen und öffentlich ausgelegt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung (KWP) für Murr, erstellt von dem Büro RBS wave. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch die Offenlage statt.
Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz - Neufassung
Bürgermeister Bartzsch erklärte, dass es sich lediglich um eine formale Neufassung der Satzung handeln würde, in der darauf hingewiesen wird, dass alle dort aufgeführten Satzungen mit dem Zusatz „in der jeweils geltenden Fassung“ versehen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz.
Annahme von Spenden
Bürgermeister Bartzsch informierte, das im 3. Quartal Geldspenden in Höhe von 8.820,50 € für die Gemeindearbeit (u.a. Kunstlese, Feuerwehr, Seniorenarbeit, Calisthenics-Anlage) eingegangen seien. Er dankte allen Spendern.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme aller Spenden, die der Gemeinde in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 2025 zugegangen sind sowie deren Verwendungszwecke.
Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Tayfun Tok aus dem Gemeinderat der Gemeinde Murr – Feststellung durch den Gemeinderat
Bürgermeister Bartzsch erwähnt, dass Gemeinderat Tok den Gemeinderat aus persönlichen Gründen zum 31. Oktober 2025 verlassen möchte. Dies habe er am 13. August 2025 schriftlich der Verwaltung mitgeteilt. Nach § 31 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann ein Gemeinderat ausscheiden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Nach § 16 GemO liegt unter anderem ein wichtiger Grund vor, wenn der Bürger nach Abs. 1 Nr. 3 mindestens 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. Herr Tok gehört dem Gemeinderat seit 2014 an, insofern ist ein wichtiger Grund gegeben. Somit sind aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen erfüllt, dass sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat ordnungsgemäß festzustellen ist.
Der Gemeinderat stellte fest, dass ein wichtiger Grund gegeben ist und Herr Gemeinderat Tayfun Tok zum 31. Oktober 2025 aus dem Gemeinderat ausscheiden darf.
Nachrücken von Herrn Stefan Malchin in den Gemeinderat der Gemeinde Murr – Feststellung von eventuell vorliegenden Hinderungsgründen
Bürgermeister Bartzsch informierte, dass durch das Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Tayfun Tok aus dem Gemeinderat der Gemeinde Murr zum 31. Oktober 2025 nach § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die als nächste Ersatzperson festgestellte Person auf der Liste des ausscheidenden Gemeinderats nachrücke. Dies sei Herr Stefan Malchin. Hinderungsgründe im Sinne von § 29 Gemeindeordnung liegen laut der Gemeindeverwaltung nicht vor. Herr Malchin habe auch keine Ablehnungsgründe geltend gemacht. Insofern kann Herr Malchin die Nachfolge von Herrn Tok antreten.
Der Gemeinderat stellte daraufhin fest, dass bei Herrn Stefan Malchin keine Hinderungs- oder Ablehnungsgründe vorliegen, so dass er zum 1. November 2025 in den Gemeinderat der Gemeinde Murr nachrücken könne.


