Aus dem Gemeinderat
Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Bartzsch trafen sich die Gemeinderäte zu der turnusmäßigen Sitzung am 3. Juni 2025 im Ratssaal des Bürger- und Rathauses. Folgende Punkte wurden diskutiert und beschlossen:
Kommunale Wärmeplanung (Sachstandsbericht, Festlegung des Zielszenarios und der Maßnahmen)
Bürgermeister Bartzsch erläuterte den Hintergrund der geplanten Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Um mögliche Synergieeffekte bei einer späteren Umsetzung von Maßnahmen zu nutzen, verständigte man sich zur gemeinsamen Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Stadt Großbottwar und der Gemeinde Oberstenfeld, mit denen zusammen das gemeinsame Verbandsbauamt für Tiefbauarbeiten betrieben wird. Das Land fördert die Erstellung einer Wärmeplanung mit einem Fördersatz von 80 %. Für die Erstellung wurde im Frühjahr 2024 das Büro RBS wave GmbH beauftragt, um gemeindespezifisch eine Wärmeplanung mit Daten, Zielen und Maßnahmen zu erarbeiten. Herr Kleemann von der RBS wave GmbH stellte anhand einer Präsentation einen Zwischenbericht mit dem Ist-Zustand, den Potenzialen sowie dem langfristigen Ziel der Wärmewende und Klimaneutralität vor. Unabhängig von einer Wärmeplanung dürfen ab dem Jahr 2028 gesetzlich keine neuen Einzelheizungen mit fossilen Brennstoffen mehr verbaut werden.
Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. Des Weiteren legte der Gemeinderat einstimmig ein Zukunftsszenario für die weitere Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung fest und beschloss dahingehend Maßnahmen, die weiterverfolgt werden sollen.
Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung – BestattGebO, Neufassung)
Bürgermeister Bartzsch wies auf die geplanten und bereits teilweise beschlossenen Anpassungen aller Gebühren und Steuern hin, die der Gemeinderat in seiner Haushaltsberatung im Jahr 2024 angestoßen hatte. Herr Härtel vom beauftragten Büro Allevo stellte die Neukalkulation der Bestattungsgebühren anhand einer Präsentation vor. Man habe momentan einen Kostendeckungsgrad von ca. 24 %, Ziel sei es diesen auf 35 bzw. 40 % zu erhöhen, um den Abmangel zu verringern. Dies führt teilweise zu kräftigen Gebührensteigerungen. In Murr liege man jedoch im Vergleich zu den Nachbarkommunen auch nach der geplanten Erhöhung weiterhin im unteren Bereich der Friedhofsgebühren.
Der Gemeinderat stimmte der neuen Gebührenkalkulation, der Neufassung der Satzung und der damit verbundenen Erhöhung zum 01.07.2025 sowie zum 01.07.2026 einstimmig zu.
Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung
In Baden-Württemberg gibt es einen sogenannten Landesrichtsatz, der von Vertreter/innen des Städtetags, Gemeindetages, der Kirchenleitungen und der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg jährlich neu festgelegt wird. Der Landesrichtsatz stellt eine Empfehlung für alle Kindergartenträger dar, in welcher Höhe Elternbeiträge erhoben werden sollten. Das Ziel soll eine 20 %-ige Kostendeckung der anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung durch Elternbeiträge sein. In Murr liege diese Kostendeckung in den letzten Jahren bei ca. 10-12 %. Seit dem Jahr 2017 weiche man vom empfohlenen Landesrichtsatz ab und die Differenz werde immer größer. Die Landesverbände empfehlen in letzter Zeit jährlich eine Erhöhung von ca. 7 – 8 %. Dies sei unter anderem den stark gestiegenen Personalkosten aufgrund von Tariferhöhungen und den allgemeinen Kostensteigerungen zuzuschreiben.
Nach reger Diskussion stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für die vorgeschlagene Erhöhung des Elternbeitrages in zwei Schritten zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027 um jeweils ca. 6 %.
Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung
Auch bei den Elternbeiträgen für die Schulkindbetreuung wurde eine Anpassung in Höhe von jeweils 6 €/monatlich in zwei Schritten vorgeschlagen. Der Deckungsbeitrag läge im Bereich der Schulkindbetreuung höher als bei den Kindergärten.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der vorgeschlagenen Erhöhung des Elternbeitrages in zwei Schritten zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027 um jeweils 6 € zu.
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Murr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung, Neufassung)
Bürgermeister Bartzsch informierte, dass die Satzung im Jahr 2019 das letzte Mal angepasst wurde und die Freiwillige Feuerwehr zu den Pflichtaufgaben jeder Kommune zähle. Frau Zink berichtete, dass man sich an der Mustersatzung des Gemeindetages sowie an den Entschädigungshöhen der Nachbarkommunen orientiert hätte. Zudem gab es feuerwehrintern einige organisatorische Veränderungen, die man künftig in der Entschädigungssatzung abbilden möchte.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagene Neufassung der Satzung zum 1. Juli 2025.