Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum – 4. Änderung“
Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum – 4. Änderung“
Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
Der Gemeinderat hat am 29.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum – 4. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Feldweg „Schlat“
- im Osten durch die östliche Gebäudewand des Gebäudes Lindenweg 18 und der Badmintonhalle
- im Süden durch den Lindenweg
- im Westen durch die Heilbronner Straße K 1609
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Gebäude geschaffen werden. Mit der Umnutzung soll zum einen der örtliche Bedarf für die Einführung des Rechtsanspruchs auf ein ganztägiges Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter abgedeckt werden, zum anderen sollen weitere soziale Einrichtungen für die örtlichen Bedarfe, z. B. Wohnheimplätze für Auszubildende und Vereinsräume zur Verfügung gestellt werden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Hier (PDF-Dokument, 1,01 MB, 30.04.2025) finden Sie den Lageplan des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung.
Hier (PDF-Dokument, 69,56 KB, 30.04.2025) sehen Sie die Begründung des Aufstellungsbeschlusses (Ziele und Zwecke der Planung).
gez.
Bartzsch
Bürgermeister