Änderung bei den Passbildern seit 1. Mai 2025
Seit dem 01.05.2025 ist das neue Gesetz in Kraft getreten, welches besagt, dass Passbilder für den Gebrauch von Personalausweisen und Reisepässen nur noch digital zulässig sind.
Passbilder in Papierform sind dann nicht mehr zulässig.
Sie haben somit seit dem 01.05.2025 folgende Möglichkeiten:
- digitale Passbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen
- im Bürger- und Rathaus an unserem Point-ID selbst Passbilder zu erstellen
Eine Übergangsfrist für die Passbilder in Papierform ist bis zu dem 31.07.2025 vorgesehen, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Passbehörden die Point-ID-Geräte rechtzeitig geliefert bekommen.
Die neue Regelung für die digitalen Bilder soll ein weiterer Sicherheitsaspekt darstellen. Außerdem werden so die biometrischen Anforderungen für die Bilder sichergestellt.
Wir bitten Sie die Änderung zu beachten.