Lärmaktionsplan Murr, 4. Stufe
Öffentliche Bekanntmachung
Lärmaktionsplan Murr, 4. Stufe
Der Gemeinderat hat am 18. Februar 2025 den Lärmaktionsplan Murr, 4. Stufe, nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen abgeschlossen. Alle von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinde sind aufgefordert, Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. bestehende Pläne zu überprüfen. In Murr betrifft dies die Landesstraßen L 1100 und L 1125.
Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Murr von 2022 erfolgte auf Grundlage der im Kooperationserlass Lärmaktionsplanung des Ministeriums für Verkehr von 2023 genannten Kriterien.
Als mittel- bzw. langfristige Maßnahme (>2 Jahre) wird weiterhin die Optimierung des Kreuzungsbereiches L 1125 / L 1100 im Lärmaktionsplan beibehalten.
Als weitere mittel- bzw. langfristige Maßnahme wird empfohlen, entsprechend dem Verkehrsgutachten „Busbeschleunigung Bottwartal“, den Knotenpunkt Steinheimer Straße /
L 1126 (Murrer Straße der Stadt Steinheim) und die Signalisierung mit Busbevorrechtigung zu überprüfen. Diese Maßnahme trägt gravierend dazu bei, dass der Busverkehr in der Steinheimer Straße in Richtung Bottwartal verstetigt werden kann.
Der Lärmaktionsplan Murr, 4. Stufe, kann während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Unterlagen können auch hier (PDF-Dokument, 17,7 MB, 27.02.2025) eingesehen werden.
Murr, den 7. März 2025
gez. Bartzsch
Bürgermeister